Beschlussvorlage - 2/108/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss und die Auflösung des städtebaulichen Sondervermögens der Gemeinde Lüdersdorf zum 22. Januar 2018 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses und die Auflösung des städtebaulichen Sondervermögens hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

  

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die Auflösung des städtebaulichen Sondervermögens der Gemeinde Lüdersdorf zum 22 Januar 2018.

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2018.

  

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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