Informationsvorlage - 6/109/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der § 73, Abs. 3 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) sieht vor, dass die Gemeinde/ Stadt einen Bericht über die Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts erstellt und diesen jährlich fortschreibt.

Der Bericht hat insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die wirtschaftliche Lage und Entwicklung, die Kapitalzuführung und –entnahme durch die Gemeinde und Auswirkungen auf die Haushalts- und Finanzwirtschaft sowie die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft zu enthalten.

 

Die Unterlagen zum Jahresabschluss der Grundstücksgesellschaft Stadt Schönberg mbH für das Haushaltsjahr 2019 dienen dem Bericht als Grundlage.

Der Jahresabschluss der Grundstückgesellschaft einschließlich des Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31.12.2019 der Grundstücksgesellschaft Stadt Schönberg mbH, sowie der Bestätigungsvermerk und die Anlagen zum Jahresabschluss 2019 der GGS wurde Ihnen bekanntgegeben (Vorlagen Nr.: 6/108/2020).

 

Dieser Bericht dient der Information der Mitglieder der Stadtvertretung und der Bürger der Stadt Schönberg.

Durch eine öffentliche Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass jeder Einsicht in den Bericht nehmen kann.

 

 

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Anlagen

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