Beschlussvorlage - 4/278/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadtvertretung Schönberg hat in ihrer Sitzung am 27.02.2020 die Planung und Errichtung eines Jugendclubs in Form von Bürocontainern mit einer Gesamtnutzfläche von 100 m² auf dem Flurstück 87/10, 412/5 beschlossen.

Auf Grund der intensiven Nutzung des Flustückes  412/5 durch die Feuerwehr wird empfohlen dies in die  Planung nicht einzubeziehen. 

Auf dem Flurstück 87/10,anliegend an  der Amtsstraße, ist der Bestand an Medien für eine Ver- und Entsorgung vorhanden. Eine Zufahrt zur einer Containeranlage kann sowohl direkt von der Amtsstraße, als auch über den unbefestigten Platz geführt werden. Die Parkplätze können so größtenteils weiter erhalten bleiben.

Als Grundfläche wird seitens der Verwaltung entsprechend den Standardmaßen von Bürocontainern eine Fläche von 10x12 Metern empfohlen. Hier könnten untergebracht werden:

Eingangsbereich mit Windfang

Büroraum

Teeküche mit Kleinlager

Aufenthaltsraum

WC Anlagen

Die genaue Aufteilung muss dann in der weiteren Planungsbearbeitung zum Bauantrag festgelegt werden.

Grundsätzlich ist durch die Stadt noch über die Standzeit der Anlage und später über eine Miet- oder Kaufanlage zu entscheiden. Bei einer wesentlich längeren Nutzung der Anlage sind die EnEV Werte für einen bleibenden Neubau heranzuziehen.

Zunächst soll über eine Bauvoranfrage die planungsrechtliche Zulassung für ein Gebäude mit der o.g. Größe und der in der Anlage gekennzeichneten Lage geprüft werden.

Im Beschlussvorschlag sind die Varianten A oder B festzulegen.

Für die weiteren notwendigen Planungen, Vermessung und Baugrundgutachten ( notwendig zum Bauantrag) müssen nach positivem Bauvorbescheid die entsprechenden Aufträge ausgelöst werden.

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadt Schönberg beschließt die Errichtung einer Bürocontaineranlage als Jugendclub auf dem Flurstück 87/10, unbefestigte Freifläche, direkt neben der Amtsstraße (Anlage) als

A Übergangslösung bis zu einem Neubau für ca …. Jahre

B Dauernutzung

Zur weiteren Bearbeitung ist durch die Verwaltung eine 

Bauvoranfrage für dieses Grundstück zu veranlassen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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