Beschlussvorlage - 4/292/2020

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

In der Stadt Dassow einschließlich den Ortsteilen wurden in 2019 diverse Bäume aus Gründen der Verkehrssicherheit abgenommen. Die Fällungen wurden der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg angezeigt.

Bei den Bäumen in der Ortslage Dassow - An der Promenade, Dassower Straße (Richtung Prieschendorf), Goethestraße, Grevesmühlener Straße, Hermann-Litzendorf-Straße und Klützer Straße (Vorwerk) - in Harkensee - Straße der Freundschaft - sowie in Wieschendorf - Am Park- handelte es sich um nach § 19 Abs.1 Naturschutzausführungsgesetz (NatSchAG M-V) geschützte Alleebäume bzw. Bäume aus einseitigen Baumreihen. Für diese Bäume liegt ein Festsetzungsbescheid der Untere Naturschutzbehörde zu den erforderlichen Ersatzpflanzungen vor.

Der notwendige Ersatz für 27 Fällungen im Stadtgebiet Dassow, einschließlich der Ortsteile wird durch die Auflage 1 des Bescheides vom 08.07.2019 zur Neuanpflanzung von 27 einheimischen, standortgerechten Laubbäumen innerhalb von einseitigen Baumreihen oder Alleen erbracht. Die Verlängerung des Ausführungszeitpunktes, bis zum 31.12.2020, wurde beantragt. Für die Ersatzpflanzung wurden im Haushalt 2020 Mittel beantragt und bewilligt – Haushaltsstelle 54101/5233 Projekt 31.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadt Dassow fasst den Grundsatzbeschluss zur Umsetzung der Ersatzpflanzung entsprechend des Festsetzungsbescheides der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg. Die Durchführung des Vergabeverfahrens einschließlich der Zuschlagserteilung wird an das Amt delegiert.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Die Haushaltsmittel für die Ersatzpflanzung sind im Haushalt 2020 der Stadt Dassow unter 54101/5233 Projekt 31 bereitgestellt.

 

 

Loading...