Beschlussvorlage - 1/224/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Schreiben vom 19. Juni 2020 hat Herr Freitag sein Mandat als Stadtvertreter niedergelegt.  Dadurch ist jeweils eine Wahlstelle im Amtsausschuss, Finanzausschuss und Rechnungsprüfungsausschuss frei geworden.

 

Gem. § 132 Abs. 2 KV M-V wählt die Gemeindevertretung aus ihrer Mitte die weiteren Mitglieder  des Amtsausschusses nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Gem. § 36 Abs. 1 KV M-V erfolgt die Besetzung der Ausschüsse nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.

 

§ 32 Abs. 2 KV M-V regelt die Wahl wie folgt:

Bestimmt dieses Gesetz, dass eine Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu erfolgen hat, so kann sich die Gemeindevertretung auf eine einvernehmliche Besetzung der Wahlstellen verständigen. Kommt eine solche Verständigung nicht zu Stande, wird über konkurrierende Wahlvorschlagslisten abgestimmt. Wahlvorschlagslisten können nur durch Fraktionen oder Zählgemeinschaften eingereicht werden. Über die Wahlvorschlagslisten der Fraktionen und Zählgemeinschaften stimmt die Gemeindevertretung in einem Wahlgang ab. Die Wahlstellen werden entsprechend den auf die Listen entfallenen Stimmenzahlen besetzt. Bei Bedarf entscheidet das Los. Die Wiederbesetzung frei gewordener Wahlstellen bestimmt sich nach Satz 1 bis 7, wobei die bereits besetzten Stellen anzurechnen sind. Wird eine Wahlstelle frei, erfolgt auf Antrag einer Fraktion eine vollständige Neubesetzung des Gremiums, zu dem die Wahlstelle gehört.

 

Somit bestehen folgende Optionen:
- einvernehmliche Besetzung der freien Wahlstelle

- konkurrierende Wahlvorschlagslisten unter Anrechnung der bereits besetzten Stellen

- vollständige Neubesetzung (nur auf Antrag einer Fraktion)

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt folgende Wiederbesetzung einer frei gewordenen Wahlstelle:

 

Amtsausschuss:

 

_________________________________________________________

 

Finanzausschuss:

 

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Rechnungsprüfungsausschuss

 

_________________________________________________________

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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