Informationsvorlage - 4/319/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

  Das Amt Schönberger Land hat sich in den letzten Jahren immer wieder bemüht für einen Schulneu o. -anbau Fördermittel zu akquirieren.  Das Ministerium teilte in seinen Schreiben mit, dass für die Stadt Schönberg lediglich ELER Mittel aus der Förderrichtlinie LEFDRL M-V und Sonderbedarfszuweisung zur Verfügung stehen. Bei den ELER Fördergelder darf die Gesamtinvestitionshöhe 5 Mio. € nicht überschreiten. Die Förderhöhe ist für Schönberg 65 % der förderfähigen Kosten. Eine Kofinanzierung des Eigenanteils ist auch mit 50 % möglich. Die Förderhöhe wird vom Rubikon abhängig gemacht.

Bei einer Förderung über Sonderbedarfszuweisung (SBZ) werden nur die Kostengruppen 300 und 400 als zuwendungsfähig anerkannt. Die Förderhöhe wäre für Schönberg derzeit 50 %. Auch hier wird die Förderhöhe vom Rubikon abhängig gemacht. Bei diesem Finanzierungsmodell wäre allerdings ein hoher Eigenanteil zu tragen.

Verwaltungsseitig wird empfohlen, dass der Bürgermeister um ein interministerielles Sondierungsgespräch bittet, um dann eine solide Finanzierung aufzustellen zu können.

In den Anlagen befinden sich die Schreiben des Ministerium der letzten Jahre.

 

 

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Anlagen

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