Beschlussvorlage - 3/045/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 24.06.2020 wurde Herr Christian Geyer zum stellv. Ortswehrführer der

Freiwilligen Feuerwehr Palingen gewählt.

Nach § 12 Abs. 1 BrSchG (Brandschutz und Hilfeleistungsgesetz M-V) vom

21.12.2015 bedarf die Wahl des stellv. Ortswehrführers der Zustimmung der

Gemeindevertretung.

 

Die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 12 Abs. 2 BrSchG i. V. m. § 3 der

Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V sind erfüllt.

Nach § 4 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V

werden den gewählten und bestellten Führungskräften nach abgeschlossener

Mindestausbildung für Ihre Funktion der ihm laut Gesetz aufgeführte Dienstgrad

verliehen.

 

Herr Christian Geyer hat sich verpflichtet, die fehlende Ausbildung Leiter

einer Feuerwehr innerhalb von zwei Jahren zu besuchen, es ist der Dienstgrad

Hauptlöschmeister zu verleihen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf stimmt der Wahl des Herrn

Christian Geyer zum stellv. Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr

Palingen zu. Für die Dauer der Wahlperiode (6 Jahren) wird Herr

Christian Geyer zum Ehrenbeamten ernannt und erhält den Dienstgrad

Hauptlöschmeister.

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Finanz. Auswirkung

Aufwandsentschädigung mtl. 70,- € (jährlich 840,- €)

 

 

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