Beschlussvorlage - 4/355/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung Lüdersdorf hat in Ihrer Sitzung am 16.06.2020 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 24 gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

 

Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandel, hier die Verlagerung des Discounters Aldi aus der Straße „Am Bahnhof“ in die Bahnhofstraße Ecke Hauptstraße, verbunden mit einer moderaten Verkaufsflächenerweiterungen von derzeit zulässig 1.200m² auf max. 1.300m² zu schaffen.

Mit der Verlagerung ist eine Umgestaltung und Erneuerung des bestehenden Edeka-Marktes im Rahmen der 1. Änderung und Ergänzung der Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet „Am, Bahnhof“ verbunden, um den geänderten Marktanforderungen gerecht zu werden.

 

Die vollständigen Entwurfsunterlagen nebst Begründung des Bebauungsplanes Nr. 24 liegen in der Zeit vom 08.09.2020 bis einschließlich 20.10.2020 während der Dienststunden Im Fachbereich IV – Bauen und Gemeindeentwicklung – des Amtes Schönberger Land, Dassower Str. 4, 23923 Schönberg im OG, öffentlich zu jedermanns Einsicht aus.

Zusätzlich sind diese auf der Internetseite im o.g. Zeitraum unter https://www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen/Auslegungen des Amtes Schönberger Land einsehbar.

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Beschlussvorschlag

Die Stadt Schönberg hat zum Bebauungsplan Nr. 24 der Gemeinde Lüdersdorf „Einzelhandel am Bahnhof“ keine weiteren Anregungen und Hinweise vorzubringen.

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Finanz. Auswirkung

Keine

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