Beschlussvorlage - 4/361/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die städtebauliche Einzelsanierungsmaßnahme Markt und angrenzende Straßen wurde vom Ministerium 2005 bestätigt. Der 1. Bauabschnitt Fritz-Reuter-Straße wurde 2006 begonnen und abgeschlossen. Der 2. Bauabschnitt Am Markt wurde 2007/8 fortgeführt.

Der 3. Bauabschnitt Marienstraße wurde in 2019 ausgeführt.

Die Einzelmaßnahme ist abgeschlossen und muss gegenüber dem Ministerium förderrechtlich abgerechnet werden.

Nicht förderfähige Kosten der Maßnahme sind durch die Stadt Schönberg auf dem Treuhandkonto über zusätzliche Eigenmittel auszugleichen. Gemäß Verwendungsnachweis für die Einzelmaßnahme Markt und angrenzende Straßen sind Kosten in Höhe von ca. 50.000 € nicht förderfähig. Darin sind ca. 28.000 € enthalten, die den Entwässerungsanlagen und damit dem Zweckverband zuzuordnen sind. Hierüber ist noch eine gesonderte Vereinbarung mit dem Zweckverband abzuschließen. Der zusätzliche Eigenmittelanteil würde sich dann um diesen Betrag mindern.

Zum Ausgleich derzeit noch nicht beglichener Rechnungen ist der gesamte nichtförderfähige Eigenanteil von der Stadt derzeit jedoch in voller Höhe zu überweisen.

Davon entfallen 10.500 € auf den Haushaltsrest 2019 und 39.500 € auf den Haushalt 2020.

Die Mittel im Haushalt 2020 der Stadt Schönberg sind eingestellt, jedoch mit einem Sperrvermerk versehen und erfordert daher den Beschluss durch die Stadtvertretung.

Eine endgültige Abrechnung der Maßnahme folgt nach abschließender Prüfung und Bescheid durch das Landesförderinstitut M-V.  

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt, den Sperrvermerk im Haushalt unter 51103-0192 aufzuheben und die nicht förderfähigen Kosten auf das städtebauliche Treuhandkonto Schönberg zu überweisen.

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Finanz. Auswirkung

Ausgaben im Haushalt unter Produkt 51103-0192

 

 

 

 

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Anlagen

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