Beschlussvorlage - 4/368/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das Gebäude der Gemeinde in Menzendorf ist in einem sanierungsbedürftigen Zustand.

Der Wärmeerzeuger für die Gebäudeheizung besteht momentan aus einem veralteten unwirtschaftlichen Ölbrenner. Die älteren Fenster im Gebäude und bestehenden Wärmebrücken sorgen für einen erheblichen Wärmeverlust in der Energiebilanz des Gebäudes.

Eine Teilsanierung, angelehnt an die EnEV aber angepasst auf das Bestandsgebäude sollte untersucht werden.

Im Vordergrund steht die Herstellung der Barierefreiheit.Um das Gebäude barrierefrei zu gestalten müssen die Innentüren schwellenfrei und mit erforderliche Breite ersetzt werden , ein barrierefreies WC muss geschaffen werden und ein barierefreier Zugang für Rollstuhlfahrer ist anzuordnen.

In der Sanierungsplanung sind die aktuell gültigen Brandschutzanforderungen für ein öffentliches Gebäude zu beachten und anzuwenden.

Es wird vorgeschalgen zum Umfang der Sanierung und  zur notwendigen Kostenermittlung umgehend  ein entsprechendes Planungsbüro  zu beauftragen.

 Die Gemeinde hat die Möglichkeit Fördermittel für diese Maßnahme einzusetzten. Für das Jahr 2021 steht eine Förderbetrag von 100 T€ zur Verfügung, die Gesamtbaukosten betragen voraussichtlich damit 155 T€.Der Förderantrag muss aber umgehend erfolgen.

Für die Umstellung der Heizungsanlage könnten auch zusätzlich andere  Fördermittel genutzt  werden.

Im Zuge der Planung werden der Gemeinde dann der genaue Umfang der Baumaßnahme und die Finanzierung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Die Planungskosten sind für 2020 aus der Kontierung 11401.096 Projekt 11 in Höhe von

12 000 €zu entnehmen.

Die in diesem Produkt Produkt vorgesehenen Förderung von 9 600 €  wird damit in disem Jahr nicht anfallen.

Im HH 2021 sind 155 000 € in der Ausgabe und 100 000 € in der Einnahme (Sonderbedarfszuweisung) einzustellen.
Für 2022 empfehlen wir 50 000 € in der Ausgabe für eine Heizungserneuerung (Umstellung der vorhandenen Ölheitzung) einschließlich aller Nebenarbeiten und 20 000 € in der Einnahme-Förderung einzustellen.

Die speziellen Untersuchungen dazu  müssen noch erfolgen.Das Amt wird beauftragt die möglichen Förderungen zu prüfen.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Es wird der Grundsatzbeschluss gefasst, die Vergabe der Planungsleistungen für eineTeilsanierung des Gemeindehauses an das Amt Schönberger Land zu delegieren.

Die Planungskosten sind für 2020 aus der Kontierung 11401.096 Projekt 11 zu entnehmen.

Im HH 2020 sind 155 000 € Baukosten und eine Einnahme von 100 000 € einzustellen

Für den HH 2021 sind Baukosten-Heizung – von 50 000 € und eine Einnahme von 20 000 €

vorzusehen. Das Amt wird beauftragt mögliche Förderungen zu prüfen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

12 000 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

12 000 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

11401.096 Projekt 11

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

 

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