Beschlussvorlage - 3/053/2020

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Auf der Vorstandsitzung der Ortswehr Schönberg am 19.10.2020 wurde sich im Vorstand einstimmig dafür ausgesprochen, die Aufwandsentschädigungen im Bereich der Feuerwehr wie folgt anzupassen:

 

1. Erhöhung der Aufwandsentschädigung für den Jugendwart von 42,50 € auf 50,- € monatlich

2. Einführung einer Aufwandsentschädigung für den Gerätewart sowie Techniker mit jeweils 50,- € monatlich

 

Zu der Begründung fügt der Wehrvorstand an, dass der o. g. Personenkreis zusätzlich zu dem regulären Feuerwehrdienst ca. 8 bis 10 Arbeitsstunden pro Woche leistet, um die Sicherheit der Technik sowie Organisation im Brandschutz der Stadt Schönberg zu gewährleisten.

 

Gemäß § 4 der Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrentschädigungsverordnung FwEntschVO M-V) vom 18. Nov. 2013 bestimmt die Gemeindevertretung in seiner Funktion als oberste Dienstbehörde die Höhe der Entschädigungen der ehrenamtlichen Funktionsträger durch Beschluss und setzt diese in monatlichen Pauschalbeträgen fest.

 

Derzeit werden folgende Aufwandsentschädigungen im Bereich der Feuerwehr gezahlt:

 

Funktion

Betrag

Beschluss

Gemeindewehrführer

170,- € monatlich

20.02.2014

stellv. Gemeindewehrführer

85,- € monatlich

20.02.2014

Ortswehrführer

140,- € monatlich

21.03.2019

stellv. Ortswehrführer

70,-€ monatlich

21.03.2019

Jugendwart

42,50 € monatlich

20.02.2014

 

Gemäß § 5 der FwEntschVO M-V können Aufwandsentschädigungen in angemessener Höhe an Personen mit besonderen Aufgaben gezahlt werden. Dazu zählen insbesondere Ausbilder/innen, Geräte- und Jugendfeuerwehrwarte sowie Leiter/innen von Einsatzabteilungen. Im Einzelfall können für spezielle Tätigkeiten gesondert Aufwandsentschädigungen gezahlt werden.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

1. Die Stadtvertretung Schönberg setzt die Höhe der Aufwandsentschädigung für den Jugendwart auf 50,- € monatlich fest.

 

2. Die Stadtvertretung Schönberg setzt die Höhe der Aufwandsentschädigung für den Gerätewart auf 50,- € monatlich fest.

 

3. Die Stadtvertretung Schönberg setzt die Höhe der Aufwandsentschädigung für den Techniker auf 50,- € monatlich fest.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Produkt 12600 Konto 5019 Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige

 

bisher: 8.700,- € jährlich

zukünftig: 10.000,- € jährlich

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...