Informationsvorlage - 2/148/2020

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Grundlage für die Aufstellung des Haushaltsplanes 2021 ist der Haushaltserlass des Innenministeriums vom 02.10.2020, aus dem die Orientierungsdaten auf Basis des Finanzausgleichsgesetzes M-V zu entnehmen sind. Hierin werden Aussagen zu den Zuweisungen und Steueranteilen für die Städte und Gemeinden sowie zu den Umlagegrundlagen für Kreis- und Amtsumlage getroffen. Ferner wurden im Entwurf die bislang vorliegenden Mittelanmeldungen der Fachabteilungen eingearbeitet.

 

Weitere Informationen erfolgen am Sitzungsabend

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...