Informationsvorlage - 2/149/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Vorliegend der aktualisierte Entwurf zum Haushalt 2021/2022.

Grundlage für die Aufstellung des Haushaltsplanes ist der Haushaltserlass des Innenministeriums vom 02.10.2020, aus dem die Orientierungsdaten auf Basis des Finanzausgleichsgesetzes M-V zu entnehmen sind. Hierin werden Aussagen zu den Zuweisungen und Steueranteilen für die Städte und Gemeinden sowie zu den Umlagegrundlagen für Kreis- und Amtsumlage getroffen. Ferner wurden im Entwurf die bislang vorliegenden Mittelanmeldungen der Fachabteilungen eingearbeitet.

 

Das Investitionsprogramm wurde in vorangegangener Sitzung am 29.10.2020 vorbesprochen und enthält neben den dort erwähnten Nachmeldungen bis 28.10.2020 (siehe Anlage) die Änderungen und/oder Vermerke aus der Beratung.

 

Weitere Informationen erfolgen am Sitzungsabend.

 

 

 

 

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Anlagen

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