Beschlussvorlage - 4/415/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Für die Erarbeitung eines Sachverständigengutachtens liegt ein Antrag auf überplanmäßige bzw. außerplanmäßige Bereitstellung von Kosten gemäß beigefügter Anlage in Höhe von 40.000 € vor. Bereits 2019 wurden 10.000 € im Haushalt der Stadt Dassow für Sachverständigenkosten im Zusammenhang mit der Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen bei Groß Voigtshagen unter dem Produkt 51102 – 5419 bereitgestellt. Diese Mittel wurden nicht verausgabt und ins Haushaltsjahr 2020 übertragen.

 

Weitere 5.000 € wurden in den Haushalt 2020 eingestellt, sodass 2020 insgesamt als Beteiligung der Stadt Dassow für das Sachverständigengutachten Mittel in Höhe von 15.000 € zur Verfügung stehen. Diese Mittel sind bis heute nicht verausgabt bzw. Anträge auf Erstattung liegen nicht vor. Eine weitere Übertragung der Mittel ist nicht begründet und daher nicht möglich. 

 

Die Mittel in Höhe von 40.000 € für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens sind entsprechend neu in das Haushaltsjahr 2021 der Stadt Dassow unter Produkt 51102-5419 einzustellen.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadt Dassow beschließt die Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 40.000 € für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens im Rahmen des Anlagengenehmigungsverfahrens gem. § 4 BimSchG zur Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen bei Groß Voigtshagen für die Bürgerinitiative  für die Erhaltung der Gesundheit und Naturlandschaft in Dassow in das Haushaltsjahr 2021. 

 

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Finanz. Auswirkung

Ausgaben im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 40.000 € unter Produkt 51102-5419

 

 

 

 

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Anlagen

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