Beschlussvorlage - 4/416/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf hat in ihrer Sitzung am 27. Oktober 2020 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 21 „Am Lüdersdorfer Graben“, bestehend aus der Planzeichnung mit Planzeichenerklärung, den textlichen Festsetzungen, den Verfahrensvermerken mit Präambel sowie der Begründung zugestimmt.

 

Es besteht weiterhin eine große Nachfrage nach Wohnraum in der Gemeinde Lüdersdorf, die auch mit dem aktuell in der Entwicklung befindlichen Baugebiet „Bookhorstkoppel“ in Herrnburg nicht gedeckt werden kann.

 

Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes verfolgt die Gemeinde Lüdersdorf zusammengefasst folgende Ziele:

  •          geeignete Nachnutzung des nicht mehr genutzten Geländes des bisherigen Technik-stützpunktes des Landwirtschaftsbetriebes Lüdersdorf e. G.,
  •          maßvolle, nachfragegerechte Bereitstellung von Wohnbauland zur Deckung des kurz- bis mittelfristigen Bedarfs im Ortsteil Lüdersdorf,
  •          nachhaltige Weiterentwicklung des vorhandenen Siedlungsgefüges um ca. 47 Baugrundstücke unter weitgehender Vermeidung zusätzlicher Flächenversiegelung,
  •          Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung,
  •          Anpassung an die vorhandenen, weitgehend kleinteiligen Bebauungsstrukturen der Umgebung und adäquate Neugestaltung des Ortsrandes,
  •          Festlegung gestalterischer Mindestanforderungen zum Schutz des Ortbildes,
  •          dauerhafter Erhalt der bestehenden Eingrünung im Westen und Süden des Plan-gebietes als Abgrenzung zur freien Landschaft und
  •          Schaffung fußläufiger Verbindungen zu umgebenden Siedlungsstrukturen

 

Die vollständigen Entwurfsunterlagen des o. g. Bebauungsplanes liegen in der Zeit vom 07.12.2020 bis einschließlich 01.02.2021 während der Dienststunden im FB IV – Bauen und Gemeindeentwicklung – des Amtes Schönberger Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg im OG, öffentlich zu jedermanns Einsicht aus.

Zusätzlich sind diese auf der Internetseite im o. g. Zeitraum unter https://www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen/Auslegungen des Amtes Schönberger Land einsehbar.

 

Im Zuge der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird die Stadt Schönberg unterrichtet und um Äußerung bis spätestens 31.01.2021 gebeten.

 

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Beschlussvorschlag

 Die Stadt Schönberg hat zur Satzung der Gemeinde Lüdersdorf über den Bebauungsplans Nr. 21 „Am Lüdersdorfer Graben“ keine weiteren Anregungen oder Hinweise vorzubringen.

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Finanz. Auswirkung

Keine

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