Beschlussvorlage - 4/420/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf hat in der Sitzung am 27.10.2020 den Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 15 „An der Mühlenstraße" für den südöstlichen Bereich des Ortsteils Lüdersdorf für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und für die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

 

Das Planungsziel besteht in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Neubebauung auf rückwärtigen Grundstücken der Mühlenstraße über eine Zufahrt von der Mühlenstraße.

 

Die vollständigen Vorentwurfsunterlagen des o.g. Bebauungsplanes liegen in der Zeit vom 15.12.2020 bis einschließlich 22.01.2021 während der Dienststunden im FB IV – Bauen und Gemeindeentwicklung – des Amtes Schönberger Land, Dassower Str. 4, 23923 Schönberg im OG, öffentlich zu jedermanns Einsicht aus.

Zusätzlich sind diese auf der Internetseite im o.g. Zeitraum unter https:// www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen/Auslegungen des Amtes Schönberger Land einsehbar.

 

Im Zuge der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird die Gemeinde Selmsdorf unterrichtet und um Äußerung bis spätestens 31.01.2021 gebeten.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Selmsdorf hat zur Satzung der Gemeinde Lüdersdorf über den Bebauungsplans Nr. 15 „An der Mühlenstraße“ keine weiteren Anregungen oder Hinweise vorzubringen.

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Finanz. Auswirkung

Keine

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Anlagen

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