Beschlussvorlage - 4/422/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in der Sitzung am 20.10.2020 den Vorentwurf über die 5. Änderung mit Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 „Schlossbereich – Wiesenkamp“ bestehend aus der Planzeichnung -Teil (A), den Textlichen Festsetzungen-Teil (B) mit den örtlichen Bauvorschriften und Begründung gebilligt.

 

Durch die 5. Änderung des Bebauungsplans soll für die historische Gesamtanlage Schloss und Gut Pötenitz eine touristische Nutzung ermöglicht werden. Entwickelt werden soll ein ganzjähriger Beherbergungsbetrieb mit Gastronomie, Wellness- und Seminarbereichen sowie eine Ferienhausanlage. Weitere touristische Einrichtungen (Sportanlagen für Tennis, Badminton, Kletterwald etc.) können die touristische Nutzung ergänzen.

Die Entwicklung des gewerblichen Tourismus entspricht den regionalen Vorgaben und wird zusätzliche Arbeitsplätze in der Gemeinde schaffen. Die Änderung dient im Sinne der ursprünglichen Planung weiterhin der Sicherung einer Nachnutzung für die historische Gesamtanlage Schloss und Gut Pötenitz, indem der Erhalt (bzw. in Teilen auch die denkmalgerechte Wiederherstellung) gewährleistet und eine dauerhafte Zugänglichkeit des Denkmalbereichs für die Öffentlichkeit ermöglicht werden.

Gleichzeitig dient die Planung mit der Entwicklung einer umfangreich baulich vorgenutzten Fläche (ehem. LPG-Betriebsstätte) einem sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden. Zur Stärkung der Ortsmitte in Pötenitz soll im Rahmen der Änderung für die bisherige Gemeinbedarfsfläche ein sonstiges Sondergebiet „Infrastruktur“ festgesetzt werden, um auch gewerbliche Angebote zur Versorgung des Ortes zulassen zu können.

 

Im Zuge der Änderung soll der Bebauungsplan in großen randlichen Bereichen aufgehoben werden, dies betrifft rund 35,2 ha und damit knapp 58% des bislang 61,07 ha großen Geltungsbereichs.

 

Die vollständigen Entwurfsunterlagen des o. g. Bebauungsplanes liegen in der Zeit vom 07.12.2020 bis einschließlich 01.02.2021 während der Dienststunden im FB IV – Bauen und Gemeindeentwicklung – des Amtes Schönberger Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg im OG, öffentlich zu jedermanns Einsicht aus.

Zusätzlich sind diese auf der Internetseite im o. g. Zeitraum unter https://www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen/Auslegungen des Amtes Schönberger Land einsehbar.

 

Im Zuge der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird die Gemeinde Selmsdorf unterrichtet und um Äußerung bis spätestens 31.01.2021 gebeten.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Selmsdorf hat zur 5. Änderung mit Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 „Schlossbereich – Wiesenkamp“ der Stadt Dassow / OT Pötenitz keine weiteren Anregungen und Hinweise vorzubringen.

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Finanz. Auswirkung

Keine

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