Beschlussvorlage - 2/155/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Grundlage für die Aufstellung des Haushaltsplanes 2021/2022 ist der Haushaltserlass des Innenministeriums, aus dem die Orientierungsdaten für die Haushaltsplanung 2021 auf Basis des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern zu entnehmen sind. Hierin werden sowohl Aussagen zu den Zuweisungen und Steueranteilen für die Städte und Gemeinden als auch zu den Umlagegrundlagen für Kreis- und Amtsumlage getroffen. Ferner wurde der Entwurf des Haushaltsplanes 2021/2022 entsprechend der Mittelanmeldungen der Fachämter aufgestellt.

Die gewünschten Änderungen/Ergänzungen aus vorangegangenen Beratungen im sind im vorliegenden Entwurf ebenfalls berücksichtigt.

 

Um nach § 27 FAG M-V in 2022 Mindestzuweisungen (Absatz 1) oder Sonderzuweisungen (Absatz 2) erhalten zu können, müssten kreisangehörigen Gemeinde (ohne große kreisangehörige Städte) die Hebesätze für Realsteuern in 2021 nach derzeit geltender Rechtslage so festsetzen, dass sie mindestens 20 Hebesatzpunkte über dem gewogenen Durchschnittshebesatz der Gemeindegrößenklasse des Haushaltsjahres 2019 liegen.

Derzeit befindet sich der Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Finanzaus-gleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern im parlamentarischen Verfahren sodass diese, vorbehaltlich der Beschlussfassung, im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 mindestens festzusetzen sind, damit in 2022 eine Mindestzuweisung oder eine Sonder- und Ergänzungs-zuweisung gewährt werden kann.

Die Durchschnittshebesätze nach Größenklassen beziehen sich auf die Einwohnerzahlen. Für die Stadt Schönberg ergeben sich nachfolgend dargestellte Hebesätze:

 

Grundsteuer A (v.H.)

Grundsteuer B (v.H.)

Gewerbesteuer (v.H.)

Durchschnittshebesätze nach Gemeindegrößenklasse

(3000 – 5000 EW)

323

384

339

aktueller Hebesatz der Stadt Schönberg

350

360

355

20 Hebesatzpunkte über gewogenen Durchschnittshebesatz

343

404

359

Bei einer Anpassung der Hebesätze auf 20 Hebesatzpunkte über dem gewogenen Durchschnittshebesatz nach Gemeindegrößenklasse könnte die Stadt Schönberg, neben einer möglichen Beantragung von Entschuldungshilfen, Mehreinnahmen in Höhe von ca. 76.900 € erzielen.

 

Eine entsprechende Anpassung der Hebesätze wird von Seiten der Verwaltung empfohlen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss/Hauptausschuss empfiehlt / Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung 2020 nebst Anlagen gemäß GemHVO

 

A ) mit einer Erhöhung der Realsteuerhebesätze für:

 

Grundsteuer A auf …….%

 

Grundsteuer B auf …….%

 

Gewerbesteuer auf ……%

 

B ) in vorliegender Fassung    o h n e   Erhöhung der Realsteuerhebesätze.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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Anlagen

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