Beschlussvorlage - 2/166/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Haushaltsjahr 2022 kann trotz Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten sowie Ausschöpfung aller Ertrags- und Einzahlungspotentiale ein Haushaltsausgleich nicht erreicht werden. Gemäß § 43 Absatz 7 KV M-V ist ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen und von der Stadtvertretung zu beschließen. Es ist über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben.

Bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums kann der Haushaltsausgleich nicht wiederhergestellt werden. Insofern ist die dauerhafte Handlungs- bzw. Leistungsfähigkeit der Stadt Schönberg gefährdet.

 

Es wird, wie auch in den vergangenen Jahren, eine Erhöhung der Realsteuerhebesätze an den Landesdurchschnitt bzw. um mindestens 20 Hebesatzpunkte über dem gewogenen Durchschnittshebesatz der Gemeindegrößenklasse empfohlen. Die Erläuterungen hierzu sind im Haushaltssicherungskonzept bzw. im Vorbericht enthalten.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt das Haushaltssicherungskonzept in vorliegender Fassung.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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Anlagen

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