Beschlussvorlage - 2/176/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Haushaltsjahr 2021 kann trotz Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten sowie Ausschöpfung aller Ertrags- und Einzahlungspotentiale ein Haushaltsausgleich erneut nicht erreicht werden. Gemäß § 43 Absatz 8 KV M-V ist das Haushaltssicherungskonzept über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben und bei negativen Abweichungen vom bereits beschlossenen Haushaltssicherungskonzept von der Gemeindevertretung zu beschließen.

 

Es wird, wie auch in den vergangenen Jahren, eine Erhöhung der Realsteuerhebesätze an den Landesdurchschnitt bzw. um mindestens 20 Hebesatzpunkte über dem gewogenen Durchschnittshebesatz der Gemeindegrößenklasse empfohlen. Die Erläuterungen hierzu sind im Haushaltssicherungskonzept bzw. im Vorbericht enthalten.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Fortschreibung zum Haushaltssicherungskonzept in vorliegender Fassung.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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Anlagen

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