Informationsvorlage - 6/225/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das Kommunalprüfungsgesetzt (KPG M-V) sieht vor, dass der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfungstätigkeit des Ausschusses einmal jährlich schriftlich der Gemeindevertretung berichtet. Dabei ist einzugehen auf die Durchführung und den wesentlichen Feststellungen der örtlichen Prüfungen.

 

Der Bericht ist nach Kenntnisnahme durch die Gemeindevertretung öffentlich bekanntzumachen und auszulegen.

 

 

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Anlagen

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