Beschlussvorlage - 2/179/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Groß Siemz zum 31. Dezember 2019 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung der Bürgermeisterin durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Nach Auflösung der Deckungskreise verbleiben Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 100.722,81 €. Davon entfallen 100.702,81 € auf den negativen Ergebnisvortrag aus dem Vorjahr. Dem gegenüber stehen verfügbare Mittel i. H. v. 104.132,16 €. Übersichten der noch verfügbaren Mittel sowie Haushaltsüberschreitungen sind als Anlage beigefügt. Es wird durch Beschluss der Gemeindevertretung die Notwendigkeit dieser Haushaltsüberschreitungen anerkannt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 01.02.2021 die Entlastung der Bürgermeisterin empfohlen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Siemz-Niendorf beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Groß Siemz zum 31. Dezember 2019 i. d. F. vom 10.12.2020.

 

Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von 4.166,57 € ist als negativer Ergebnisvortrag in das Jahr 2020 zu übertragen. Dieser saldiert sich auf nunmehr 680.104,81 €.

 

Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 100.722,81 € wird die Notwendigkeit anerkannt. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bzw. Minderaufwendungen.

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung der Bürgermeisterin für das Jahr 2019.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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