Beschlussvorlage - 2/180/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Im Haushaltsjahr 2021 kann trotz Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten sowie Ausschöpfung aller Ertrags- und Einnahmepotentiale ein Haushaltsausgleich erneut nicht erreicht werden. Gemäß § 43 Absatz 8 KV M-V ist das Haushaltssicherungskonzept über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben und bei negativen Abweichungen vom bereits beschlossenen Haushaltssicherungskonzept von der Gemeindevertretung zu beschließen.

 

Es wird, wie auch in den vergangenen Jahren, eine Erhöhung der Realsteuerhebesätze an den Landesdurchschnitt, bzw. um mindestens 20 Hebesatzpunkte über dem gewogenen Durchschnittshebesatz der Gemeindegrößenklasse, dringend empfohlen. Die Erläuterungen hierzu sind im Haushaltssicherungskonzept sowie im Vorbericht enthalten. 

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Finanzausschuss empfiehlt / Die Gemeindevertretung beschließt die Fortführung zum Haushaltssicherungskonzept in vorliegender Fassung.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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Anlagen

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