Beschlussvorlage - 2/181/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Grundlage für die Aufstellung des Haushaltsplanes 2021 ist der Haushaltserlass des Innenministeriums, aus dem die Orientierungsdaten für die Haushaltsplanung 2021 auf Basis des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern zu entnehmen sind. Hierin werden sowohl Aussagen zu den Zuweisungen und Steueranteilen für die Städte und Gemeinden als auch zu den Umlagegrundlagen für Kreis- und Amtsumlage getroffen. Ferner wurde der Entwurf des Haushaltsplanes 2021 entsprechend der Mittelanmeldungen der Fachämter aufgestellt.

 

Um nach § 27 FAG M-V Hilfen zum Erreichen des Haushaltsausgleichs (Abs. 1) oder Sonderzuweisungen (Abs. 2) für das Jahr 2021 im Jahr 2022 erhalten zu können, müssen kreisangehörige Gemeinden die Hebesätze für Realsteuern im Haushaltsvorjahr so festgesetzt haben, dass sie mindestens 20 Hebesatzpunkte über dem gewogenen Durchschnittshebesatz der Gemeindegrößenklasse liegen.

Die Durchschnittshebesätze nach Größenklassen beziehen sich auf die Einwohnerzahlen. Da die Gemeinde Lüdersdorf eine Einwohnerzahl von über 5.000 Einwohnern hat, ergeben sich nachfolgend dargestellte Hebesätze:

 

Grundsteuer A (v.H.)

Grundsteuer B (v.H.)

Gewerbesteuer (v.H.)

Durchschnittshebesätze nach Gemeindegrößenklasse

314

389

337

aktueller Hebesatz der Gemeinde

292

365

350

20 Hebesatzpunkte über gewogenen Durchschnittshebesatz

334

409

357

 

Den Berechnungen zur Steuerkraft 2019 der Gemeinden für den Finanzausgleich 2021 liegen folgende Nivellierungshebesätze zu Grunde:

Grundsteuer A: 323 %, Grundsteuer B: 427 % und Gewerbesteuer: 381 %.

Eine entsprechende Anpassung der Hebesätze wird von Seiten der Verwaltung empfohlen.

 

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Beschlussvorschlag

Der Finanzausschuss empfiehlt / Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung 2021 nebst Anlagen gemäß GemHVO

 

A ) mit einer Erhöhung der Realsteuerhebesätze für:

 

Grundsteuer A auf …….%

 

Grundsteuer B auf …….%

 

Gewerbesteuer auf ……%

 

B ) in vorliegender Fassung    o h n e   Erhöhung der Realsteuerhebesätze.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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