Beschlussvorlage - 2/182/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Grundlage für die Aufstellung des Haushaltsplanes 2021/2022 ist der Haushaltserlass des Innenministeriums, aus dem die Orientierungsdaten für die Haushaltsplanung 2021 auf Basis des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern zu entnehmen sind. Hierin werden sowohl Aussagen zu den Zuweisungen und Steueranteilen für die Städte und Gemeinden als auch zu den Umlagegrundlagen für Kreis- und Amtsumlage getroffen. Ferner wurde der Entwurf des Haushaltsplanes 2021/2022 entsprechend der Mittelanmeldungen der Fachämter aufgestellt.

 

Den Berechnungen zur Steuerkraft 2019 der Gemeinden für den Finanzausgleich 2021 liegen folgende Nivellierungshebesätze zugrunde:

Grundsteuer A: 323 %, Grundsteuer B: 427 % und Gewerbesteuer: 381 %

 

Eine entsprechende Anpassung der Hebesätze wird verwaltungsseitig empfohlen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt / Die Stadtvertretung beschließt die Doppelhaushaltssatzung 2021/2022 nebst Anlagen gemäß GemHVO

 

A ) mit einer Erhöhung der Realsteuerhebesätze für:

 

Grundsteuer A auf …….%

 

Grundsteuer B auf …….%

 

Gewerbesteuer auf ……%

 

B ) in vorliegender Fassung    o h n e   Erhöhung der Realsteuerhebesätze.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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Anlagen

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