Beschlussvorlage - 2/183/2021

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

In den Haushaltsjahren 2021/2022 kann trotz Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten sowie Ausschöpfung aller Ertrags- und Einnahmepotentiale ein Haushaltsausgleich erneut nicht erreicht werden. Gemäß § 43 Absatz 8 KV M-V ist das Haushaltssicherungskonzept über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben und bei negativen Abweichungen vom bereits beschlossenen Haushaltssicherungskonzept von der Stadtvertretung zu beschließen.

 

Es wird, wie auch in den vergangenen Jahren, eine Erhöhung der Realsteuerhebesätze an den Landesdurchschnitt dringend empfohlen. Die Erläuterungen hierzu sind im Haushaltssicherungskonzept sowie im Vorbericht enthalten. 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Der Hauptausschuss empfiehlt / Die Stadtvertretung beschließt die Fortführung zum Haushaltssicherungskonzept in vorliegender Fassung.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...