Beschlussvorlage - 4/447/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadtvertretung Dassow hat die Maßnahme am 20.03.2018 zur Ausführung beschlossen. Vor der Beschlussfassung war die Planung mit dem STALU abgestimmt und somit zur Ausführung vorbereitet. Der entsprechende Förderantrag wurde gestellt.  Leider hat das STALU dieser Ausführung, Unterführung des Gewässers unterm Deich, nach der Beschlussfassung abgelehnt. Die Planung musste in der Form geändert werden, dass das neue Gewässer jetzt um den Deich herumgeführt wird. Damit haben sich die Kosten erhöht.

Ein geänderter Antrag auf Förderung wurde gestellt.

Die betroffenen Grundstückseigentümer haben dem Vorhaben zugestimmt, somit sind diese Förderbedingungen erfüllt.

Zwischenzeitlich liegt der Zuwendungsbescheid vor und die Maßnahme kann 2021 zur Ausführung vorbereitet werden.

Die Maßnahme wird mit Los 1 und Los 2 gemeinschaftlich ausgeschrieben.

Das Los 1, Bau der Vorflut, wird von der Stadt beauftragt.

Zur weiteren Finanzierung der Maßnahme hat die Stadt Dassow eine Kostenteilungsvereinbarung mit dem Zweckverband Grevesmühlen abgeschlossen. Sodass der Eigenanteil der Stadt Dassow nach Abzug der Förderung vom Zweckverband zu 50% anteilig getragen wird (Los 1).

Die Abänderung des Regenwasserkanal Los 2 wird vom Zweckverband beauftragt und die Stadt beteiligt sich an den Kosten zu 50%.

Die Haushaltsmittel sind Im Haushalt 2021 entsprechend der Kostenschätzung eingestellt. 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Dassow stimmt der geänderten Ausführungsplanung zum Bauvorhaben Hochwasserschutz Dassow Neubau der Vorflut 7/B32/B1 im Bereich der Lübecker Straße 20 bis zum Graben 7/B32 zu.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

HHST 54101.09600.26    503.500,00 

HHST 54101.01300.26    155.800,00 EUR

 

 

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Anlagen

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