Beschlussvorlage - 4/415/2020-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Hauptausschuss der Stadt Dassow hat in der Vorberatung am 08.12.2020 zum Beschluss 4/415/2020 festgelegt, über den o.g. Antrag zunächst nicht zu entscheiden. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass es erforderlich sei, zu dieser Angelegenheit weitere Informationen einzuholen.

Am 11.12.2020 fand ein Informationsaustausch mit den Fraktionsvorsitzenden, Vertretern des Hauptausschusses der Stadt Dassow und den Vertretern der Bürgerinitiative für die Erhaltung der Gesundheit und Naturlandschaft in Dassow (BI) statt.

Im Ergebnis dieses Informationsaustausches wurde die BI gebeten, weitere Informationen zur Verwendung der beantragen Haushaltsmittel bereitzustellen.

 

Die Stellungnahme der BI zum Sachverhalt lautet wie folgt:

 

Im Rahmen des Genehmigungsverfahren trägt grundsätzlich der Investor die Kosten für beizubringende Gutachten. Das Gutachten für die Denkmal- und Landschaftsschutzaspekte wurde leider nicht im Rahmen der Vorgespräche zum Scooping für das Projekt in Dassow / Groß Voigtshagen beim Investor angefordert. Aus diesem Grund sind mit Vorliegen des Genehmigungsantrages folgende Kriterien zusätzlich eingehend zu prüfen und ggfls. zu ergänzen:

  • Die Einhaltung der rechtlichen Rahmen und Vorschriften hinsichtlich des Denkmal- und Landschaftsschutzes in Bezug auf das individuelle Projektvorhaben

 

  • Die Überprüfung relevanter Restriktions – und Ausschlusskriterien bezogen auf die konkrete Projektplanung für die Aufstellung und Dimensionierung der Windenergieanlagen in Dassow / Groß Voigtshagen.

 

  • Die Einhaltung der zeitlichen Vorgaben für die Betrachtungszeiträume für Landschafts- und Artenschutz in Bezug auf das individuelle Projektvorhaben

 

Die überplanmäßigen Haushaltsmittel dienen der Finanzierung der hierzu erforderlichen Gutachtertätigkeit sowie dem Aufzeigen von Projekt-Alternativen zur Projektplanung.

Ziel der gutachterlichen Überprüfung des Projektvorhabens ist es, die Belastung der Dassower Bürgerinnen und Bürger sowie der Natur und Umwelt so gering wie möglich zu halten.

Neben diesen Haushaltsmitteln werden die Mitglieder der BI eigene finanzielle Mittel für die gutachterliche Überprüfung bereitstellen.

Zusätzlich hat die Gemeinde Roggenstorf im Rahmen ihrer Gemeindevertretersitzung im Dezember 2020 Haushaltsmittel in Höhe von EUR 4.500 zur Verfügung gestellt.

Die Mittelverwendung erfolgt grundsätzlich unter Berücksichtigung der potenziellen Erfolgsaussichten.

 

Dassow, den 30.12.2020

Jörn Kilian                   

im Auftrag der

Bürgerinitiative für die Erhaltung

der Gesundheit und Naturlandschaft in Dassow

 

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Beschlussvorschlag

Siehe Ursprungsvorlage

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Finanz. Auswirkung

 

 

Siehe Ursprungsvorlage

 

 

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