Beschlussvorlage - 2/181/2020-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß Sitzung des Finanzausschusses vom 12.01.2021 erfolgen folgende Empfehlungen zur Ergänzung der vorliegenden Haushaltssatzung 2021:

 

  1. 50.000 € Planungskosten für die Umsetzung der baulichen Voraussetzungen Digitalpakt Schule, einzustellen unter 21501.096 in 2021
  2. Erhöhung der Personalkosten um 47.100 € unter dem Produkt 55100 ab 2022 ff. um eine weitere Vollzeitstelle mit EG 5
  3. Erhöhung der Realsteuerhebesätze (Variante a) oder b) bzw. c) ohne Erhöhung)

 

Variante a)

Um nach § 27 FAG M-V Hilfen zum Erreichen des Haushaltsausgleichs (Abs. 1) oder Sonderzuweisungen (Abs. 2) für das Jahr 2021 im Jahr 2022 erhalten zu können, müssen kreisangehörige Gemeinden die Hebesätze für Realsteuern im Haushaltsvorjahr so festgesetzt haben, dass sie mindestens 20 Hebesatzpunkte über dem gewogenen Durchschnittshebesatz der Gemeindegrößenklasse liegen.

Die Durchschnittshebesätze nach Größenklassen beziehen sich auf die Einwohnerzahlen. Da die Gemeinde Lüdersdorf eine Einwohnerzahl von über 5.000 Einwohnern hat, ergeben sich nachfolgend dargestellte Hebesätze:

 

Grundsteuer A (v.H.)

Grundsteuer B (v.H.)

Gewerbesteuer (v.H.)

Durchschnittshebesätze nach Gemeindegrößenklasse

314

389

337

aktueller Hebesatz der Gemeinde

292

365

350

20 Hebesatzpunkte über gewogenen Durchschnittshebesatz

334

409

357

 

Variante b)

Den Berechnungen zur Steuerkraft 2019 der Gemeinden für den Finanzausgleich 2021 liegen folgende Nivellierungshebesätze zu Grunde:

Grundsteuer A: 323 %, Grundsteuer B: 427 % und Gewerbesteuer: 381 %. Diese Hebesätze erfüllen auch die Antragsvoraussetzungen für Hilfen zum Erreichen des Haushaltsausgleichs- § 27  FAG M-V.

Eine entsprechende Anpassung auf Basis der Nivellierungshebesätze wird verwaltungsseitig empfohlen.

 

Sämtliche Unterlagen wurden um die Punkte 1 und 2 gem. FA vom 12.1.21 bereits ergänzt, ebenso das Haushaltssicherungskonzept konkretisiert.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung 2021 nebst Anlagen gemäß GemHVO mit nachstehenden Ergänzungen:

 

  1. 50.000 € Planungskosten für die Umsetzung der baulichen Voraussetzungen Digitalpakt Schule, einzustellen unter 21501.096 in 2021
  2. Erhöhung der Personalkosten um 47.100 € unter dem Produkt 55100 ab 2022 ff. um eine weitere Vollzeitstelle mit EG 5
  3. Erhöhung der Realsteuerhebesätze (Variante a) oder b) bzw. c) ohne Erhöhung)

 

a)     Grundsteuer A: 334 %, Grundsteuer B: 409 % und Gewerbesteuer: 357 %

b)     Grundsteuer A: 323 %, Grundsteuer B: 427 % und Gewerbesteuer: 381 %

c)     ohne Erhöhung der Realsteuerhebesätze

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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