Beschlussvorlage - 1/284/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Hauptsatzung enthält auch Festsetzungen von Wertgrenzen für die Auftragsvergabe. Der Hauptausschuss und der Bürgermeister können innerhalb dieser Wertgrenzen eigenständig über die Vergabe entscheiden, soweit die haushalts- und vergaberechtlichen Bestimmungen beachtet werden.

Nach Auffassung des Fachbereichs IV haben sich die bisherigen Wertgrenzen in der Praxis nicht bewährt. Aufgrund der geringen Höhe der jetzigen Wertgrenzen, ist in den meisten Fällen nach wie vor die Gemeindevertretung zu beteiligen. In Abstimmung mit dem Bürgermeister wird daher empfohlen die Wertgrenzen anzupassen.  

Folgende Änderungen sind aus Sicht des FB IV zu empfehlen:

Art

Alt

Neu

Bauleistungen

10.001 – 50.000 EUR

50.001 – 250.000 EUR

Dienstleistungen

5.001 – 20.000 EUR

25.001 –   50.000 EUR

Freiberufliche Leistungen

unbegrenzt

Ab 25.001 EUR

 

Unterhalb der Wertgrenzen trifft der Bürgermeister die Entscheidungen:
Bauleistungen bis 50.000 EUR, Dienstleistungen und freiberufliche Leistungen bis 25.000 EUR.

In der jetzigen Hauptsatzung sind im § 9 Abs. 4 Nr. 3 und 5 Regelungen mit einer Wertgrenze von 0 EUR enthalten. Möglicherweise wurden diese Festsetzungen versehentlich aufgenommen. Falls keine Entscheidungen nach § 9 Abs. 4 Nr. 3 und 5 übertragen werden sollen, wäre eine Streichung vorzunehmen. Andernfalls müssten Werte größer Null festgelegt werden. 

Der Fachbereich IV möchte zusätzliche Entscheidungen auf den Bürgermeister übertragen. Daher wurde der § 11 der Hauptsatzung angepasst. 

Die Änderungen sind in den beigefügten Entwurf der 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung aufgenommen worden. Die Änderungen sind rot markiert.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung beschießt die im Entwurf beigefügte 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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