Beschlussvorlage - 4/486/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Durch den Landkreis Nordwestmecklenburg wurde am 18.03.2015 eine Brandverhütungsschau in der Grundschule Selmsdorf durchgeführt. Der Befundschein wurde am 07.04.2015 dem Amt Schönberger Land zugestellt. In dessen Ergebnis wird eine bauliche Anpassung zur Erfüllung der Schutzzielanforderungen gefordert. Daraufhin wurde durch die Gemeinde eine Planung zu einer brandschutztechnischen Sanierung beauftragt. Die Planungsunterlagen wurden in der Gemeinde vorgestellt. Mit Datum vom 21.01.2021 liegt eine Baugenehmigung zur brandschutztechnischen Sanierung der Schule in Selmsdorf vor. Der Befundschein der Brandverhütungsschau schließt ab mit der Fristsetzung einer Mängelbeseitigung bis zum 30.06.2015. Die Gemeinde steht in der Haftungsverantwortung zur Mängelbeseitigung, so dass dringend empfohlen wird, die Maßnahme in den Sommerferien 2021 umzusetzen.

Für die Durchführung des Bauvorhabens wurden 2 Förderanträge gestellt, die beide in 2020 auf Grund fehlender Haushaltsmittel abgelehnt wurden.

Auf Grund des dringenden Handlungsbedarfes der Gemeinde wird die Möglichkeit der Finanzierung der Gesamtmaßnahme aus Eigenmitteln erwogen.

Mit der derzeitigen Kostenfortschreibung abzüglich der eingestellten Förderung ergibt sich ein Fehlbetrag in Höhe von 50.000,- €.

Es wird vorgeschlagen, diesen Fehlbetrag aus der Kostenstelle 34/12600/096/126 Neubau Feuerwehrgebäude zu nehmen. Nach Aktualisierung der Zahlen auf der Grundlage der erarbeiteten Vorplanung gehen wir davon aus, dass die zu erwartenden Kosten für Ingenieurleistungen für die Leistungsphasen 3-4 in Anlehnung an die HOAI 250.000,- € betragen werden. Somit können 50.000,- € als Deckungsquelle genutzt werden.

Parallel hierzu wird ein nochmaliger Förderantrag mit vorzeitigem Baubeginn gestellt, um die Möglichkeit der Förderung für die Gemeinde zu nutzen.

  

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde beschließt die Baumaßnahme in den Sommerferien 2021 durchzuführen.

Die bestehende Finanzierungslücke, durch bisher nicht bestätigte Fördermittel, wird gedeckt durch 50.000,-€ aus der Haushaltstelle 34/12600/096/126 Neubau Feuerwehrgebäude.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Die bestehende Finanzierungslücke, durch bisher nicht bestätigte Fördermittel, wird gedeckt durch 50.000,-€ aus der Haushaltstelle 34/12600/096/126 Neubau Feuerwehrgebäude.

Es kommt zu einer überplanmäßigen Ausgabe in  Höhe von 50 000,-  €der Haushaltstelle 34/21501/096/22 Regionale Schule mit Grundschule – Brandschutz.

 

 

 

 

 

 

 

 

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