Beschlussvorlage - 4/491/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Revierförster von Selmsdorf schlägt die Errichtung eines Waldspielplatzes zur Steigerung des Freizeitwertes im Wald vor. Hierzu gibt es seit 2018 ein Förderprogramm, welches 85% der förderfähigen Ausgaben umfasst. Ein entsprechendes Merkblatt ist als Anlage beigefügt.

 Die Gesamtausgaben betragen 30.000 €, wovon bei 85%iger Förderung ein Eigenanteil von 4.500 € durch die Gemeinde zu tragen wäre.

Die Gesamtkosten und der Förderbetrag sind als außerplanmäßige Ausgabe/Einnahme in den Haushalt einzustellen.

Der Bürgermeister wird in der Sitzung die Deckungsquelle benennen.

 Da die Gemeinde keine entsprechenden Wälder im Eigentum hat, würde die Landesforst MV eine Fläche der Landesforst zu „symbolischen Kosten“ verpachten. Zwei Örtlichkeiten sind gemäß anliegender Übersichtskarte vorgeschlagen.

  1. Standortvariante: Lindenstraße Ausbau, am alten Sportplatz vorbei, Richtung Teschow
  2. Standortvariante: Verlängerung der Wilhelm-Oldörp-Straße, ca. 400 Meter hinter der Waldkita, Richtung Trave

 

Sie liegen in reizvollen Kiefern- Laubholz-Altbeständen, die genügend Raum für Spielgeräte und freies Spiel bieten. Beide Varianten besitzen Parkmöglichkeiten in einer Entfernung von jeweils ca. 400 Metern. Sie können über verschiedene Wege angesteuert werden und es ergeben sich von dort weitere Spaziermöglichkeiten. Für die in sich abgeschlossenen Waldflächen sind in den nächsten Jahren keine forstwirtschaftlichen Maßnahmen geplant, außer der Verkehrssicherung, die in solchen Beständen überschaubar ist. Beide Plätze besitzen für die Wartung oder für Notfälle eine Wegeanbindung.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Selmsdorf beschließt die Errichtung eines Waldspielplatzes

A    am Standort:Lindenstraße Ausbau, am alten Sportplatz vorbei, Richtung Teschow oder

B   am Standort: Verlängerung der Wilhelm-Oldörp-Straße, ca. 400 Meter hinter der Waldkita, Richtung Trave

 Die Außerplanmäßge Ausgabe in Höhe von 30 000 € und die außerplanmäßige Einnahme (Förderung) in Höhe von 25 500 € werden in den HH eingestellt.

 Es wird der Grundsatzbeschluss gefasst, dass das Vergabeverfahren einschließlich der Zuschlagserteilung an das Amt Schönberger Land delegiert wird.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

30.000,00 €

30.000,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

4.500,00 €

Im Ergebnishaushalt

Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

außerplanmäßig

Förderung

25.500,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

34/36602/096

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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