Beschlussvorlage - 4/509/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit dem Bebauungsplan Nr. 9 beabsichtigt die Gemeinde, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuausweisung eines ca. 10 ha großen Gewerbegebietes nach § 8 BauNVO im Nordwesten von Selmsdorf, südlich des bestehenden Gewerbestandortes und der B 104 sowie nördlich der Ortslage Lauen, zu schaffen. Sie reagiert damit auf die anhaltende Nachfrage nach Gewerbeflächen. Diese ergibt sich daraus, dass sich in den vergangenen Jahren, durch vorausschauende Entscheidungen innerhalb der Gemeinde und durch die Lagegunst als östliche Nachbargemeinde von Lübeck, zahlreiche Gewerbebetriebe in der Gemeinde angesiedelt haben. Darüber hinaus bietet die Gemeinde eine gut ausgebaute Infrastruktur und exzellente Anbindungen an das überörtliche und überregionale Verkehrsnetz.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom Dezember 2013 bis zum Januar 2014 statt. In dem Zeitraum zur Erarbeitung des Entwurfes wurden folgende Änderungen vorgenommen bzw. Belange berücksichtigt:

- Die verkehrliche Erschließung der Gewerbefläche wurde optimiert, Schallkontingente überarbeitet.

- Es wurde eine Verbindung für Fußgänger und Radfahrer von der Ortslage Lauen in Richtung B 104 vorbereitet.

- Die Erfordernisse der Löschwasserversorgung sowie die Regenwasserentsorgung wurden eingearbeitet.

- Die erforderliche Herauslösung des Plangebietes aus dem Landschaftsschutzgebiet „Palinger Heide und Halbinsel Teschow“ wurde verbindlich in Aussicht gestellt.

- Die bestehenden Grün- und Gehölzstrukturen wurden berücksichtigt.

- Forstrechtliche Belange wurden nach Abstimmung mit der Forstbehörde berücksichtigt.

 

 

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Beschlussvorschlag

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 „Gewerbegebiet Kurzstucken“ und die Begründung mit Umwelt-bericht dazu. Die Anlage, bestehend aus dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 sowie der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht, ist Bestandteil des Beschlusses.

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 einschließlich der Begründung mit Umweltbe-richt ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Weiterhin sind die von der Pla-nung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beschlüsse ortsüblich bekannt zu machen.

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Finanz. Auswirkung

keine

 

 

 

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Anlagen

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