Beschlussvorlage - 4/528/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

 

 Die Stadt Dassow verfügt über den Einzelhandelsstandort Penny an der B 105. Der Penny Markt wird seit den 1990iger Jahren betrieben.

Es besteht das Ziel, den Penny Markt an die heutigen Anforderungen anzupassen und den Penny Markt entsprechend heutigen Käufer- und Kundenverhaltens anzupassen.

Es ist das Ziel, den Penny Markt auch unter energetischen Gesichtspunkten neu zu gestalten. Die baulichen Anforderungen an die heutige Entwicklung sind zu berücksichtigen. Im Vorfeld fanden bereits Abstimmungen zur Verkehrsanbindung statt. Die abschließende Regelung soll im Rahmen des Aufstellungsverfahrens erfolgen.

Im Zusammenhang mit dem Aufstellungsverfahren sind die Anforderungen an die Natura 2000-Schutzgebietskulisse sowie an die Schutzanforderungen in Umgebung des Dassower Sees zu beachten.

Der Bebauungsplan wird begrenzt

- im Norden: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,

- im Osten: durch die B 105,

- im Süden und im Westen: durch den vorhandenen Geh- und Radweg bzw. Gehölzflächen am Geh- und Radweg.

 

Am Standort des bisherigen Penny Marktes soll ein Ersatzneubau erfolgen. Der Standort befindet sich unmittelbar an der B 105. Im Stadtinnenbereich schließen sich östlich die Sporthalle und die Zufahrt zur Rudolf-Breitscheid-Straße an.

In Vorbereitung der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde eine „Auswirkungsanalyse PENNY-Erweiterung Dassow 2021“ durch cima erstellt. Diese wird als Anlage der Beschlussfassung beigefügt.

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens kommt es darauf an, die Anforderungen gemäß Stellungnahme aus dem Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes vom 30.10.2020 zur Einzelhandelsentwicklung zu beachten und nachzuweisen, dass der Penny Markt Standort mit den Zielvorgaben zur Sicherung einer zukunftsfähigen Nahversorgung entwickelt werden kann und er geeignet ist, den Programmsatz 4.3.2 (3) Z LEP M-V 2016 zu erfüllen.

Aus Sicht der Stadt Dassow ist der Penny Markt geeignet, insbesondere die Versorgung des westlichen Stadtbereiches als stadtnah zu erfüllen.

Die Fläche des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 39 umfasst die Flächen des Vorhabens. Über die Vorhabenflächen hinaus sind voraussichtlich

keine Flächen in den Geltungsbereich einzubeziehen. Die verkehrliche Anbindung an das Verkehrsnetz ist wie bisher vorgesehen.

Das Verfahren wird als zweistufiges Regelverfahren nach dem BauGB durchgeführt. Gemäß § 12 BauGB kann die Stadt Dassow durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen.

Für den Penny Markt liegt bereits eine Beschlussfassung vor, die planungsrechtliche Vorbereitung auf der Ebene des Flächennutzungsplanes vorzubereiten (Beschluss Stadtvertretung vom 19.02.20019).

Die Stadt Dassow hat sich in Vorabstimmungen mit dem Vorhabenträger dazu verständigt, dass Einfluss auf die Gebäudehöhen genommen wird. Das bisherige Gebäude, mit einem Satteldach ausgestattet, hat eine Gesamtbauhöhe von 8,12 m. Der Neubau hat eine Höhe von 7,46 m. Die Auswirkungen des Gebäudes auf die umgebende Landschaft sind im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zu prüfen.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

1. Die Stadtvertretung der Stadt Dassow fasst den Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 39 für den Bereich des Penny Marktes.

Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 39 wird wie folgt begrenzt:

- im Norden: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,

- im Osten: durch die B 105,

- im Süden und

im Westen: durch den vorhandenen Geh- und Radweg bzw. Gehölzflächen am Geh- und Radweg.

Die Planbereichsgrenze ist der beigefügten Übersicht zu entnehmen.

2. Das Planungsziel besteht im Folgendem:

- Errichtung eines Einzelhandelsbetriebes am Standort des bisherigen Penny Marktes.

- Die Verkaufsfläche ist mit 1.140 m² (1.000 m² Penny zzgl. 140 m² Backshop) vorgesehen.

- Die planungsrechtlichen Voraussetzungen sollen für eine Verkaufsfläche von 1.200 m² erfolgen.

 

3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

keine

 

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Anlagen

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