Informationsvorlage - 4/541/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Kofinanzierungshilfe zur unterstützenden Finanzierung der Eigenanteile wurde für alle Maßnahmen endgültig abgelehnt.

Der Wegfall der geplanten Einnahme kann durch die bereitgestellten Haushaltsmittel in der Ausgabe HHST 54101.096.33 abgedeckt werden.

Die Stadt Schönberg hat erstmalig für den Ausbau der Fritz-Reuter-Str./ Rottensdorfer Str. zur Planung und zukünftigem Ausbau Haushaltsmittel bereitgestellt. Für diese Straße könnte entsprechend der verkehrswichtigen Bedeutung auf der Grundlage der kommunalen Straßenbauförderrichtlinie vom 19.10.2020 einen Förderantrag gestellt werden. Hier wäre eine Förderung von 65 % möglich.

 

Um Beratung wird gebeten!

 

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