Beschlussvorlage - 2/206/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß  § 48 Abs 2 Nr. 2 und 3 KV M-V hat die Kommune unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn im  Ergebnishaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen, Entsprechendes gilt im Finanzhaushalt für Auszahlungen bzw. für bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen.

Folgende zusätzliche Investitionen werden neu veranschlagt bzw. gegenüber dem Haushaltsplan maßgeblich verändert:

Produkt: 11401 Gemeindliche Grundstücke/Ökokonto

Produkt: 11401 Gemeindliche Grundstücke/Container für Kindertagesstätte

Produkt: 12600 Brandschutz/Neubau Feuerwehrgebäude

Produkt: 21501 RegionaleSchule/Brandschutz/Digitalpakt

Produkt: 36601 Öffentliche Spielplätze/Dirtpark

Produkt: 57100 Gewerbegebiete/Kurzstucken

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 nebst Anlagen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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