Beschlussvorlage - 4/568/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg hat in ihrer Sitzung am 17.12.2020 das städtebauliche Konzept gebilligt.

Dieses bildet die Grundlage für die Entwicklung des Wohnstandortes „Wohnpark am Bünsdorfer Weg", welches über die rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nr. 014.1 — Teil 1 und Teil 2 umgesetzt werden soll. Mit dem Bebauungsplan Nr. 014.1 — Teil 1 der Stadt Schönberg wurde der erste Teilbereich des Gesamtkonzeptes planungsrechtlich vorbereitet und ist bereits realisiert.

Die Stadt Schönberg beabsichtigt nunmehr den 2. Teil des Bebauungsplanes Nr. 014.1 umzusetzen.

Die Planungsziele bestehen in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Kindertagesstätte, die Änderung der Erschließungsstruktur verbunden mit der Neuordnung der Grundstücke.

 

Die vollständigen Unterlagen des Vorentwurfs für den o.g. Bebauungsplan liegen in der Zeit vom 16. März 2021 bis einschließlich 15. April 2021 während der Dienststunden im FB IV – Bauen und Gemeindeentwicklung – des Amtes Schönberger Land, Dassower Str. 4, 23923 Schönberg im OG, öffentlich zu jedermanns Einsicht aus.

Zusätzlich sind diese auf der Internetseite im o.g. Zeitraum unter https://www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen/Auslegungen des Amtes Schönberger Land einsehbar.

 

Im Zuge der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird die Gemeinde Siemz-Niendorf unterrichtet und um Äußerung bis spätestens 14. Mai 2021 gebeten.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Siemz-Niendorf hat zur Satzung der Stadt Schönberg über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14.1 - 2. Teil für das Wohngebiet "Wohnpark Bünsdorfer Weg" keine weiteren Anregungen oder Hinweise vorzubringen.

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Finanz. Auswirkung

Keine

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