Beschlussvorlage - 1/323/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung Lüdersdorf hat in ihrer Sitzung am 26. Januar 2021 beschlossen, dass gemäß § 2 Abs. 4 des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie der Hauptausschuss in Angelegenheiten entscheidet, die ihr durch Gesetz oder Ortsrecht vorbehalten sind. Die Aufgabenübertragung war befristet bis zum 26.04.2021.

Aufgrund der weiterhin anhaltenden Pandemie wird vorschlagen, die vorstehende Aufgabenübertrag bis zum 11. August 2021 zu verlängern.

 

Für die Beschlussfassung ist eine 2/3 Mehrheit aller Gemeindevertreter (12) erforderlich.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt, gemäß § 2 Abs. 4 des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie der Hauptausschuss in Angelegenheiten entscheidet, die ihr durch Gesetz oder Ortsrecht vorbehalten sind. Die Aufgabenübertragung ist befristet bis zum 11. August 2021.

 

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

 

 

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Anlagen

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