Beschlussvorlage - 3/076/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Amtsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.03.2021 den Beschluss zur Einführung der Funktion des Amtsjugendfeuerwehrwartes gefasst und die monatliche Aufwandsentschädigung auf 70,-- € festgesetzt.

 

Auf der Wahlversammlung am 08.06.2021 wurde Frau Claudia Brötzmann (einstimmig) zur Amtsjugendfeuerwehrwartin gewählt.

 

Nach § 4 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V werden den gewählten und bestellten Führungskräften nach abgeschlossener Mindestausbildung für Ihre Funktion der ihm laut Gesetz aufgeführte Dienstgrad verliehen.

 

Frau Claudia Brötzmann hat die geforderten Ausbildungslehrgänge (Gruppenführerin, Jugendfeuerwehrwartin sowie eine gültige Jugendleiter-Card) erfolgreich abgeschlossen, es ist der Dienstgrad Oberlöschmeisterin zu verleihen.

 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss stimmt der Wahl der Frau Claudia Brötzmann zur Amtsjugend-feuerwehrwartin zu und befördert Sie für die Dauer der Wahlperiode (6 Jahre) zur Oberlöschmeisterin.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Zahlung Aufwandsentschädigung ab September monatlich 70,-- €

 

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