Beschlussvorlage - 2/209/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Annahme einer Spende
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Nicole Bethke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Siemz-Niendorf
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Entscheidung
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17.06.2021
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Sachverhalt
Herr Scharnweber hat 1500 € für den Spielplatz der Gemeinde Siemz-Niendorf gespendet.
Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Spenden, je nach Höhe die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden.
Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.
Nach § 6 Abs.1 Nr. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Siemz-Niendorf vom 28.11.2019 entscheidet, über die Annahme von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen bis 100 € die Bürgermeisterin. Die Gemeindevertretung wird ermächtigt, die Entscheidung für darüber liegende Beträge zu treffen.
Die aufgeführte Spende fällt in den Entscheidungsbereich der Gemeindevertretung.