Beschlussvorlage - 2/209/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Herr Scharnweber hat 1500 € für den Spielplatz der Gemeinde Siemz-Niendorf gespendet.

 

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Spenden, je nach Höhe die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden.

Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.

Nach § 6 Abs.1 Nr. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Siemz-Niendorf vom 28.11.2019 entscheidet, über die Annahme von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen bis 100 € die Bürgermeisterin. Die Gemeindevertretung wird ermächtigt, die Entscheidung für darüber liegende Beträge zu treffen.

Die aufgeführte Spende fällt in den Entscheidungsbereich der Gemeindevertretung.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Siemz-Niendorf beschließt, die im Sachverhalt aufgeführte Spende anzunehmen.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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