Beschlussvorlage - 1/332/2021

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

Die Stadtvertretung Schönberg hat in ihrer Sitzung am 23. Februar 2021 beschlossen, dass gemäß § 2 Abs. 4 des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie der Hauptausschuss in Angelegenheiten entscheidet, die ihr durch Gesetz oder Ortsrecht vorbehalten sind. Die Aufgabenübertragung war befristet bis zum 23.05.2021.

Aufgrund der weiterhin anhaltenden Pandemie wird vorschlagen, die vorstehende Aufgabenübertrag bis zum ______________ (auf höchstens 3 Monate) zu verlängern.

 

Für die Beschlussfassung ist eine 2/3 Mehrheit aller Stadtvertreter (13) erforderlich.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt, dass gemäß § 2 Abs. 4 des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie der Hauptausschuss in Angelegenheiten entscheidet, die ihr durch Gesetz oder Ortsrecht vorbehalten sind. Die Aufgabenübertragung ist befristet bis zum __________ (höchstens 3 Monate).

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

keine

 

 

 

Loading...