Beschlussvorlage - 2/214/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Spielplatz in Niendorf wurde durch den Garten- und Landschaftsbau H.-J. Wilken gereinigt. Die erbrachten Leistungen sind als Aufwandsspende einzustufen.

 

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Spenden, je nach Höhe die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden.

Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.

Nach § 6 Abs.1 Nr. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Siemz-Niendorf vom 28.11.2019, entscheidet der Bürgermeister über die Annahme von Spenden unter 100 Euro. Da die aufgeführten Spenden diesen Betrag überschreiten, hat die Gemeindevertretung die Entscheidung über die Annahme der Spenden zu treffen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Siemz-Niendorf beschließt, die im Sachverhalt aufgeführte Spende anzunehmen.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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Anlagen

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