Beschlussvorlage - 1/352/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat über den Entwurf der Förderrichtlinie zur Förderung der Verbesserung der Luftqualität in Unterrichtsräumen informiert. Der Entwurf der Förderrichtlinie befindet sich in der Abstimmung mit dem Landesrechnungshof.
Danach werden grundsätzlich die Anschaffung von

a) CO 2 Messgeräten bzw.- Ampeln,

b) mobile Luftreinigungsgeräte mit Filterfunktion sowie

c) Lüftungselemente, die zur Erhöhung der Luftwechselrate beitragen

für den Einsatz in regelmäßig genutzten Unterrichtsräumen gefördert.

 

Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und ist für a) auf maximal 150 € und für b) und c) auf maximal 1.750 € je angeschafftem Gerät begrenzt.

Nicht zuwendungsfähig sind insbesondere entstehende Folgekosten für Wartung, Support und Betrieb der Geräte. An der Regionalen Schule mit Grundschule werden insgesamt 38 Räume als Unterrichtsräume genutzt.

Der Entwurf der Richtlinie sieht den vorzeitigen Vorhabenbeginn vor.

Das Ministerium hat mit dem Hinweis auf die Förderrichtlinie weitere Informationen, aktuelle Artikel, eine Leitlinie zur Prävention und Kontrolle, sowie einen Lüftungsvergleich beigefügt. Die Informationen sind umfangreich und dienen der Information der Gemeindevertretung.

 

Verwaltungsseitig wird empfohlen, vor einer abschließenden Entscheidung über eine Beschaffung die Schulleitung einzubeziehen. Dort muss jeder Unterrichtsraum für sich betrachtet werden und die vorhandenen Lüftungsmöglichkeiten beurteilt werden.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt grundsätzlich den Einsatz von Geräten zur Verbesserung der Luftqualität in Schulen.

Die Auswahl und der Einsatz von Geräten ist mit der Schulleitung abzustimmen.

Dem Hauptausschuss wird die abschließende Entscheidung und sofern erforderlich, die zusätzliche Bereitstellung von Haushaltsmitteln übertragen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

Finanzielle Auswirkungen müssen nach einer Markterkundung ermittelt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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