Beschlussvorlage - 3/085/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Auf der Mitgliederversammlung am 30.07.2021 wurde Herr Cartsen Buchholz zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Schattin gewählt. Nach § 12 Abs. 1 BrSchG (Brandschutz und Hilfeleistungsgesetz M-V) vom 21.12.2015 bedarf die Wahl des Ortswehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 12 Abs. 2 BrSchG i. V. m. § 3 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V sind erfüllt. Nach § 4 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V werden den gewählten und bestellten Führungskräften nach abgeschlossener Mindestausbildung für Ihre Funktion der ihm laut Gesetz aufgeführte Dienstgrad verliehen.

 

Herr Carsten Buchholz hat sich verpflichtet, die fehlende Ausbildung Leiter einer Feuerwehr innerhalb von zwei Jahren zu besuchen, es ist der Dienstgrad Brandmeister zu verleihen.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf stimmt der Wahl des Herrn Carsten Buchholz zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Schattin zu. Für die Dauer der Wahlperiode (6 Jahren) wird Herr Carsten Buchholz zum Ehrenbeamten ernannt und erhält den Dienstgrad Brandmeister.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Aufwandsentschädigung ab September 2021 – 140,- € monatlich.

 

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