Beschlussvorlage - 3/086/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Auf der Mitgliederversammlung am 30.07.2021 wurde Frau Isabelle Charigault zum stellv. Ortswehrführerin der Freiwilligen Feuerwehr Schattin gewählt.

 

Nach § 12 Abs. 1 BrSchG (Brandschutz und Hilfeleistungsgesetz M-V) vom 21.12.2015 bedarf die Wahl des stellv. Ortswehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung.

Die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 12 Abs. 2 BrSchG i. V. m. § 3 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V sind erfüllt. Nach § 4 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V werden den gewählten und bestellten Führungskräften nach abgeschlossener Mindestausbildung für Ihre Funktion der ihm laut Gesetz aufgeführte Dienstgrad verliehen.

 

Frau Isabelle Charigault hat sich verpflichtet, die fehlende Ausbildung Leiterin einer Feuerwehr innerhalb von zwei Jahren zu besuchen, es ist der Dienstgrad

Hauptlöschmeisterin zu verleihen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf stimmt der Wahl der Frau Isabelle Charigault zur stellv. Ortswehrführerin der Freiwilligen Feuerwehr Schattin zu. Für die Dauer der Wahlperiode (6 Jahren) wird Frau Isabelle Charigault zur Ehrenbeamtin ernannt und erhält den Dienstgrad Hauptlöschmeisterin.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Aufwandsentschädigung ab September 2021 – 70,- € monatlich

 

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