Beschlussvorlage - 1/361/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Frau Eva-Kathrein Wustrow hat ihr Mandat als  Mitglied der Gemeindevertretung Lüdersdorf aufgegeben.  

Dadurch ist eine Wahlstelle im Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport sowie im Rechnungsprüfungsausschuss frei geworden.

 

Gem. § 36 Abs. 1 KV M-V erfolgt die Besetzung der Ausschüsse nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. § 32 Abs. 2 KV M-V vorletzter Satz bestimmt zur Wiederbesetzung folgendes:

Die Wiederbesetzung frei gewordener Wahlstellen bestimmt sich nach Satz 1 bis 7, wobei die bereits besetzten Stellen anzurechnen sind. Wird eine Wahlstelle frei, erfolgt auf Antrag einer Fraktion eine vollständige Neubesetzung des Gremiums, zu dem die Wahlstelle gehört.

 

§ 32 Abs. 2 KV M-V regelt die Wahl wie folgt:

Bestimmt dieses Gesetz, dass eine Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu erfolgen hat, so kann sich die Gemeindevertretung auf eine einvernehmliche Besetzung der Wahlstellen verständigen. Kommt eine solche Verständigung nicht zu Stande, wird über konkurrierende Wahlvorschlagslisten abgestimmt. Wahlvorschlagslisten können nur durch Fraktionen oder Zählgemeinschaften eingereicht werden. Über die Wahlvorschlagslisten der Fraktionen und Zählgemeinschaften stimmt die Gemeindevertretung in einem Wahlgang ab. Die Wahlstellen werden entsprechend den auf die Listen entfallenen Stimmenzahlen besetzt. Bei Bedarf entscheidet das Los.

 

Somit bestehen folgende Optionen:
- einvernehmliche Besetzung der freien Wahlstelle

- konkurrierende Wahlvorschlagslisten unter Anrechnung der bereits besetzten Stellen

- vollständige Neubesetzung (nur auf Antrag einer Fraktion)

 

Frau Wustrow war Verhinderungsvertreterin im Hauptausschuss. 

Die Wahl der Verhinderungsvertreter bestimmt sich gleichfalls gem. § 32 bzw. § 132 KV M-V  nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung 

 

a) wählt folgende Person als Mitglied in den Ausschuss für für Schule, Jugend, Kultur und Sport:

 

_________________________________________________________

 

b) wählt folgende Person als Mitglied in den Rechnungsprüfungsausschuss:

 

 

_________________________________________________________

 

 

c) wählt folgende Person als Verhinderungsvertretung in den Hauptausschuss (für Herrn Borrmann):

 

_______________________________________________________

 

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Finanz. Auswirkung

 keine

 

 

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