Beschlussvorlage - 4/674/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Vorplanung des Bauvorhabens Neubau Feuerwehr Palingen wurde in 2 Varianten der Gemeindevertretung Lüdersdorf im August 2018 vorgestellt. Auf der Grundlage des damaligen Beschlusses erfolgte die weitere Planung des Gebäudes. Eine frühzeitige Abstimmung zwischen Planungsbüro und Feuerwehr-Unfallkasse mit folgender Aufnahme weiterer gesetzlicher Anforderungen wurde durchgeführt. In mehreren technischen Abstimmungsgesprächen mit den Kameraden der Feuerwehr in Palingen konnten weitere Ergänzungen aus den praktischen Erfahrungen in die Planung aufgenommen werden.

Parallel zur Projektentwicklung wurde eine energetische Neubauberatung für das Gebäude erstellt (Anlage). Es wird ein KfW 40 Haus mit einer für den ständigen Stromverbrauch bemessenen Photovoltaikanlage in Kombination mit einer Luft-Wasserwärmepumpe empfohlen und in die Planung mit aufgenommen. 

Die Entwurfsplanung wird durch das Architekturbüro in der Ausschusssitzung umfänglich vorgestellt. In der weiteren Bearbeitung erfolgt nach dem politischen Beschluss der Entwurfsplanung die Genehmigungsplanung und der Bauantrag. Unter Verwendung der Genehmigungsplanung ist beabsichtigt ein Förderantrag zu stellen.

Nach dem Eingang der Baugenehmigung werden die gestellten Auflagen bearbeitet und die Ausführungsplanung erstellt. Entsprechend den gesetzlichen Regeln erfolgt die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Lüdersdorf fasst den Beschluss, den Neubau des Feuerwehrgerätehauses

Palingen auf der Grundlage der vorgestellten Entwurfsplanung und der darauf aufbauenden

Genehmigungs- und Ausführungsplanung, vorbehaltlich der noch ausstehenden Baugenehmigung, durchzuführen.

Es wird der Grundsatzbeschluss gefasst, die Vorbereitung/Ausschreibung und Durchführung der gesamten Baumaßnahme, entsprechend den geltenden gesetzlichen Regelungen, an das Amt Schönberger Land zu delegieren.

Aufgrund der hohen Dringlichkeit der Baumaßnahme soll nach Fertigstellung der

Ausführungsplanung auf der Grundlage der Baugenehmigung unmittelbar mit der

Ausschreibung und Baudurchführung, auch ohne Förderzusage, begonnen werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

1.500.000,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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