Beschlussvorlage - 4/679/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Selmsdorf hat mit Beschluss vom 20.05.2021 die Herstellung von Unterflur-containerplätzen für folgende Orte festgelegt:

Lübecker Straße, Dr.-Leber-Straße, Zarnewenz, Teschow, Sülsdorf

 

Bisher liegt nur die Planung für die Stellfläche in der Lübecker Straße vor. Für die Umsetzung der Baumaßname ist das im Haushalt 2021 vorgesehene Budget nicht ausreichend. Eine Planung der restlichen Stellplätze jedoch möglich.

 

Die Planungen dienen als Grundlage für die Zuschüsse des Abfallwirtschaftsbetriebs. Die Zuschüsse werden gewährt sofern die Gemeinde künftig die Reinigung aller in der Gemeinde vorhandenen Wertstoffsammelplätze übernimmt und auf ihrem Territorium regelmäßig die Annahme von Grünabfällen organisiert.

 

Die Ausführung erfolgt schrittweise in Abhängigkeit der gewährten Zuschüsse.

Im Haushalt befinden sich derzeit noch 32.410,63 €.

 

 Für die Ausführung sind für das Jahr 2022 weitere finanzielle Mittel angemeldet worden.

 

Die künftigen Aufstellorte der Altkleidercontainer sind im Protokoll vom 20.05.2021 nicht aufgeführt.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeinde Selmsdorf fasst den Grundsatzbeschluss, dass für die Standorte Dr.-Leber-Straße, Zarnewenz, Teschow und Sülsdorf die Planungsleistungen durch das Amt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel beauftragt werden. Bei Zusage von Zuschüssen erflogt die Beauftragung der Ausführung durch das Amt. Die Wahl der Ausführungsreihenfolge erfolgt durch das Amt in Abhängigkeit von der Höhe des möglichen Zuschusses.

Die Gemeinde stimmt der künftigen Reinigung aller ihrer Wertstoffsammelplätze zu und organisiert regelmäßig die Annahme von Grünabfällen.

Altkleidercontainer sollen zukünftig ………………………………….. stehen.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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