Beschlussvorlage - 4/691/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM) für den Entwurf des Kapitels Energie 6.5 wurde die Stadt Schönberg zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Hierbei handelt es sich um die 3. Beteiligungsstufe deren Beteiligung vom 31.08.2021 bis zum 02.11.2021 durchgeführt wird. Die Unterlagen sind zudem unter folgendem Link vollständig einsehbar: https://www.region-westmecklenburg.de/Regionalplanung/Teilfortschreibung-RREP-WM-2011-Kap-Energie/

 

Stellungnahme der 2. Beteiligung und Abwägung durch Regionalen Planungsverband Westmecklenburg

 

In der 2. Beteiligungsstufe zu dem Kapitel 6.5 Energie hat die Stadt Schönberg, die in der Anlage 1 beigefügte Stellungnahme eingereicht. Im Zuge dessen spricht sich die Stadt Schönberg gegen die Windeignungsgebiete 02/18 und 04/18 sowie gegen die Inanspruchnahme der planerischen Öffnungsklausel (z.B. Repoweringmaßnahmen) aus.

 

Die Abwägungsdokumentation durch den Regionalen Planungsverband Westmecklenburg ist der Anlage 2 zu entnehmen. Demnach sei gemäß des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg die Stringenz zur Entwicklung der Windeignungsgebiete vorhanden. Die Öffnungsklausel wird in dem aktuellen Entwurf gestrichen.

 

Änderungen zwischen Entwurf 2. Beteiligung und Entwurf 3. Beteiligung

 

        Im Gegensatz zum Entwurf der 2. Beteiligungsstufe kommt es zu einer Erweiterung des Windeignungsgebietes 03/21 um 200 m in südöstliche Richtung. Dies lässt sich darauf zurückführen, dass der Abstand zur Ortslage Retelsdorf neu bewertet wurde (von 1.000 auf 800 m Reduktion).

        Streichung der Öffnungsklausel (ehemals PS 10): Demnach ist ein Neubau, der Ersatz bzw. die Erneuerung bestehender Windenergieanlagen möglich, wo das „Altgebiet“ oder ein Teil davon auch in der jetzigen Teilfortschreibung als neues Eignungsgebiet ausgewiesen ist. Auf Altgebietsflächen, die nicht Bestandteil des neuen Eignungsgebietes sind, ist der weitere Betrieb möglich, jedoch nicht der Ersatz bzw. die Erneuerung (Repowering). Die Verortung der Altgebiete ist ebenfalls nicht mehr Bestandteil der zeichnerischen Darstellung.

        Photovoltaikanlagen sollen, wie auch in der 2. Beteiligungsstufe, vorrangig auf vorhandenen Gebäuden und baulichen Anlagen errichtet werden. Für Photovoltaikfreiflächen sollen insbesondere bereits versiegelte oder vorbelastete (Frei)Flächen genutzt werden. Die Nutzung auf Freiflächen, die keine Vorbelastung innehaben, wie bspw. landwirtschaftliche Flächen, wird zunächst nicht thematisiert.

 

Folgende inhaltliche Vorschläge sind zu beraten: 

 

       Die Stadt Schönberg spricht sich gegen das WEG 03/21 sowie die Erweiterung aus.

       schlüssige Darlegung hinsichtlich der Erweiterung des WEG 03/21 sowie der vor Ort Situation im Bereich Retelsdorf fehlt im Rahmen der Beteiligung

       Die planungsrechtlichen Grundlagen für weitere Anlagen werden geschaffen, sodass die Wirkung des gesamten Windparkes dadurch zunehmend verstärkt wird.

        Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen 

        Die Abstände der Windeignungsgebiete basieren nicht auf den immissionsschutzrechtlich zwingend erforderlichen Abständen zur Wohnbebauung, sodass durch die Windeignungsgebiete Grundlagen geschaffen werden, für Vorhaben, die im Rahmen des Genehmigungsverfahren aufgrund immissionsschutzrechtlicher Konflikte nicht zulässig wären.

 

Um eine Beratung hinsichtlich der Inhalte für Stellungnahme wird gebeten.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung der Stadt Schönberg empfiehlt folgende Inhalte für die Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg Kapitel 6.5 Energie:

        .

        .

 

Diese Inhalte bilden die Grundlage für die Erstellung der Stellungnahme. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, eine Stellungnahme zu verfassen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

Keine

 

 

 

 

 

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