Informationsvorlage - 4/698/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Hinterstraße (Einbahnstraße und verkehrsberuhigter Bereich) wurden im Bereich der Kindertagesstätte die verschiedenen Parkmöglichkeiten dargestellt. Die Lage der einzelnen Stellflächen ist zur Verdeutlichung in der Anlage dargestellt.

 

Zur Verfügung stehen direkt vor dem südlichen Gebäudeteil (Jugendhilfezentrum) 5 zeitlich begrenzte Parkplätze (1) für senkrechtes Einparken. Weitere Parkplätze befinden sich für das Personal hinter dem Gebäude (2). Die Anlieferung an das Jugendhilfezentrum (3) erfolgt über den beschriebenen Mitarbeiterparkplatz. Die Anlieferung an die Kita (4) erfolgt direkt von der Straße Beide Zufahrten müssen frei gehalten werden. Eine Einengung der Zufahrten ist nicht möglich.

 

Auf dem gesamten Abschnitt befindet sich ein überfahrbarer Tiefbord als Fahrbahnbegrenzung. In einem verkehrsberuhigten Bereich ist das Parken auf der Fahrbahn nicht möglich. Die Fahrbahn hat eine Breite von 3,50 m. Es besteht keine Möglichkeit Parkplätze auf der Fahrbahn zu schaffen.

 

Der westliche Gehweg (5) hat eine Breite von 1,5 m und verläuft über den gesamten Bereich des zu untersuchenden Abschnittes in der Hinterstraße. Der Gehweg soll erhalten bleiben. Hier sind keine Parkplätze möglich.

 

Der östliche Gehweg (6) beginnt ebenfalls mit einer Breite von 1,5 m ab dem Kirchengrundstück Richtung Süden. Parallel verläuft eine Feldsteinmauer. Der Abstand Fahrbahnkante - Feldsteinmauer beträgt ca. 2,0 m. Für das Öffnen der Türen ist ein zusätzlicher Abstand von min. 75 cm erforderlich. Ohne Fahrbahneinengung bzw. Verschwenkung sind hier keine Parkplätze möglich.

 

In Richtung Norden schließt auf Höhe der Kindertagesstätte auf der östlichen Straßensite ein unbefestigter Randstreifen (7) mit variabler Breite (ca. 0,5) an. An der Grundstücksgrenze befinden sich Hecken und Zäune. Auch hier sind keine Parkplätze ohne Fahrbahneinengung möglich.

 

Weitere parallel zur Fahrbahn verlaufende Stellflächen (8) befinden sich nördlich des Kita-Gebäudes auf dem östlichen Seitenstreifen. Die Parkzeit ist dort ebenfalls auf eine halbe Stunde begrenzt. Möglicherweise werden diese Parkplätze derzeit durch Anlieger auch darüber hinaus genutzt.

 

Für weitere Parkplätze direkt vor dem Kita-Gebäude (9) sind Verhandlungen mit dem Grundstückbesitzer erforderlich. An dieser Stelle befindet sich ebenfalls eine Feldsteinmauer mit dahinter verlaufender Rampe Richtung Kita-Außengelände. Eine bauliche Anpassung des dortigen Geländeverlaufs wäre erforderlich. Der Abstand zwischen Fahrbahn und Zuwegung zum Außengelände ermöglicht die Aufstellung senkrecht angeordneter Parkplätze, sofern die vorhandene Zuwegung zum Außengelände auch die Funktion des öffentlichen Gehweges übernehmen würde. Die Anordnung eines Gehwegs und Parkplätzen ist auch an dieser Stelle nicht möglich. Der Umbau wäre auf Grund der unterschiedlichen Geländehöhen mit erheblichem Aufwand verbunden.

 

Auf der Grünfläche vor dem Jugendhilfezentrum (10) wären maximal 3 zusätzliche Parkplätze zum senkrechten Einparken möglich. Auch hier sind Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer erforderlich. Zum Ein- und Ausparken würde der vorhandene Gehweg überfahren werden. Die Sicht Richtung Norden wäre beim Ausparken auf Grund des vorspringenden Gebäudes stark eingeschränkt.

 

Möglicherweise kann die problematische Parksituation auch über die Kita an die Eltern herangetragen werden und so zu einem umsichtigeren Verhalten im Straßenverkehr führen. 

 

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Anlagen

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